Feuerwehrtipps
Hier finden Sie nützliche Tipps in der Übersicht.
Rauchmelder retten Leben - auch Ihres!
RAUCHMELDERPFLICHT FÜR EIGENTÜMER VON WOHNIMMOBILIEN
Eigentum verpflichtet!
Was viele Eigentümer in Deutschland nicht wissen: Sie sind in der Pflicht, Rauchmelder zu installieren – ganz gleich, ob Sie Ihre Immobilie zu Wohnzwecken vermietet haben oder selbst bewohnen. Und das gilt für Eigentümer von Wohnhäusern und Wohnungen in allen Bundesländern, außer Eigentümer von Altbauten in Sachsen. Die Landesbauordnung jedes Bundeslandes regelt, bis wann der Eigentümer Rauchmelder spätestens installieren muss.
Rauchmelderpflicht gilt auch für das private Eigentum
In allen Landesbauordnungen wird das gesetzliche Schutzziel etwa wie folgt beschrieben: Rauchmelder sind so anzubringen und zu betreiben, dass Brandrauch frühzeitig erkannt und gemeldet wird. Die Erreichung dieses Schutzziels ist vom Eigentümer einer Wohnung bzw. eines Wohnhauses unbedingt sicherzustellen und zwar – mangels ausdrücklicher anderer Regelung – an jedem Tag eines Jahres und zu jeder Stunde.
Hinweise dazu, wie diese gesetzliche Verpflichtung praktisch umzusetzen und die Erreichung des Schutzziels sicherzustellen ist, gibt die deutsche Anwendungsnorm DIN 14676 mit dem Titel: „Rauchmelder für Wohnhäuser, Wohnungen und Räume mit wohnungsähnlicher Nutzung – Einbau, Betrieb und Instandhaltung“.
Diese DIN-Norm besagt: „Wegen der verminderten Wahrnehmung von Brandrauch im Schlaf sind Schlafbereiche, insbesondere Kinder- und Schlafzimmer sowie Flure durch Rauchmelder zu überwachen. Bei offenen Verbindungen mit mehreren Geschossen ist mindestens auf der obersten Ebene ein Rauchmelder zu installieren. Rauchmelder sind so anzubringen, dass sie vom Brandrauch ungehindert erreicht werden können, damit Brände in der Entstehungsphase zuverlässig erkannt werden.“
In Bundesländern wie Baden-Württemberg, Berlin und Brandenburg geht die Rauchmelderpflicht bezüglich der auszustattenden Räume sogar noch weiter.
Feuerlöscher
Welche Feuerlöscher brauche ich?
Brandklassen gruppieren verschiedene Stoffe, die von ähnlicher Konsistenz sind und die bei einem Brand gleichartig reagieren.
Je nachdem, um welche Brandklassen und Brandgefährdungen es sich in Ihrem Unternehmen handelt, müssen die richtigen Löschmittel zur Verfügung stehen:
- Wasser-Feuerlöscher
- Diese Feuerlöscher sind zur Bekämpfung von Entstehungsbränden der Brandklasse A geeignet, das heißt für feste, glutbildende Stoffe, wie z. B. Holz, Papier und Textilien
- Schaum-Feuerlöscher
- Diese Feuerlöscher sind zur Bekämpfung von Entstehungsbränden der Brandklasse A und B geeignet, das heißt für feste, glutbildende Stoffe, wie z. B. Holz, Papier, Textilien und auch Kunststoffe
- Pulver-Feuerlöscher
- ABC-Löschpulver löscht schlagartig und bildet eine Pulverwolke. Es löscht Bränder der Brandklassen A, B und C (Brandklasse C = z. B. Methan, Propan, Wasserstoff, Erdgas).
- Allerdings werden Einrichtungsgegenstände durch das Pulver stark verschmutz; Elektrogeräte erleiden häufig Schäden durch den Pulverstaub.
- Der Einsatz wird daher für den Außenbereich, Garagen und Fahrzeuge empfohlen.
- Fettbrand-Feuerlöscher
- Fettbrand-Feuerlöscher sind speziell zur Bekämpfung von Speiseöl und Speisefettbränden entwickelt, also für die Brandklasse F. Diese Feuerlöscher gehören daher z. B. in Küchen, Kantinen, Restaurants oder auch in Haushalte. Fettbrand-Feuerlöscher werden häufig in der Brandklassenkombination A und F angeboten, wodurch sie sich dann auch für das Löschen fester Stoffe, wie Holz, Papier und Textilien eignen.
- CO2- Feuerlöscher
- Dieser Feuerlöscher ist zur Brnadbekämpfung der Brandklasse B geeignet. Das Löschmittel Kohlendioxid löscht, indem es den Sauerstoff verdrängt und somit das Feuer erstickt. Es löscht also nahezu rückstandslos, so dass sensible Anlagen so gut wie nicht verunreinigt werden. Einsatzgebiete sind elektrische und elektronische Anlagen.
- Metallbrand-Feuerlöscher
- Metallbrand-Pulver Feuerlöscher sind ausschließlich für Metallbrände (= Brandklasse D) geeignet und werden daher bei Bränden von Leichtmetallen (z. B. Magnesium) und deren Legierungen eingesetzt. Metallbrände lassen sich nicht so einfach und schnell bekämpfen wie andere Brände. Das Löschpulver muss sanft aufgebracht werden, ohne dass brennende Metallspäne aufgewirbelt werden.
- Es muss eine dichte, weitgehend luftundurchlässige Schicht Metallbrandpulver über dem Brand vorhanden sein, um diesen erfolgreich löschen zu können.